Ihre Rechtsanwälte & Notare in Ibbenbüren
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten seit Jahrzehnten als Anwälte und Notar ergebnisorientiert, kompetent, engagiert und schnell.
Die bisherigen Standorte der Kanzleien - Krusemeyer an der Oststraße 40 und Kröger an der Münsterstraße 41 - haben wir seit dem 01.04.2022 an der Münsterstraße 41 - direkt neben dem Amtsgericht/ Grundbuchamt - konzentriert.
Helmut Bruns
Rechtsanwalt · Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Hans-Christoph Kröger
Rechtsanwalt · Notar
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vertragsanwalt des ADAC
Sabine Aßmuth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Jan-Philipp Kröger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Christian Koll, LL.M.
Rechtsanwalt
Kai Bäumer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Pia Lübke
Rechtswirtin
Petra Wrocklage
Notarfachwirtin
Amtsnachfolge der Notare Ludger Krusemeyer, Jürgen Kattmann, Reinhold Gronheid und Gerhard Pöhler
Rechtsanwalt und Notar Hans-Christoph Kröger ist Amtsnachfolger der Notare Ludger Krusemeyer, Jürgen Kattmann, Reinhold Gronheid und Gerhard Pöhler bestellt worden. Er hat damit auch die Verwahrung aller Urkunden und Akten der Notare Krusemeyer, Kattmann, Gronheid und Pöhler übernommen. Wir stehen gern weiter als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit
Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit liegen in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und allgemeines Zivilrecht.
Im Rahmen der notariellen Tätigkeit beraten und begleiten wir Sie gern bei Kaufverträgen über Grundstücke und Unternehmen sowie landwirtschaftliche Güter, im Grundstücksrecht allgemein, bei der Gründung und Änderungen von Unternehmen, bei der Übertragung von Vermögen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge durch Grundstücksschenkungen oder Gründung von Familiengesellschaften, bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei Eheverträgen und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen.