Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst alle Fragen rund um das "Rechtsprodukt" Versicherung. Dabei ist die private Versicherung gemeint, also nicht die gesetzliche (Sozial-) Versicherung. Von wesentlicher Bedeutung sind hier insbesondere die

  • private Unfallversicherung
  • private Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Lebensversicherungen/ private Rentenversicherung
  • Haftpflichtversicherung für Verbraucher und Unternehmen 
  • Fahrzeugversicherung (Teil- und Voll-Kasko-Versicherungen)
  • Krankheitskostenversicherung
  • Restschuldversicherung/ Ratenkreditversicherung


Die Zahl der Problemfelder ist groß. Im Gegensatz etwa zu einem Kaufgegenstand, den man in die Hand nehmen und prüfen kann, "lebt" eine Versicherung allein von der oftmals schwer fassbaren vertraglichen Definition der Leistung. Dies bedeutet, dass schon bei Abschluss des Vertrages ein erhebliches Risiko besteht, nicht das zu bekommen, was man glaubt. Von Bedeutung sind in der Praxis zudem insbesondere folgende Fragen:

  • Folgen nicht oder verspätet gezahlter Versicherungsprämien - dies führt nur unter engen Voraussetzungen zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers
  • Verstoß gegen sog. Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers und die sich daraus ergebenden Folgen (Leistungsfreiheit des Versicherers, Vertragsbeendigung) - beispielsweise stellt eine Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall nicht zur eine Straftat dar, sondern führt i.d.R. auch zu einem Rückforderungsrecht des Versicherers wegen seiner Leistungen an den Geschädigten
  • Wegfall/ Einschränkung der Leistungspflicht aufgrund grob fahrlässiger/ vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls
  • Eingreifen sogenannter Risikoausschlüsse
  • Nachweis des Versicherungsfalls (z.B. Wildunfall in der Kasko-Versicherung oder Einbruch-Diebstahl, jeweils ohne Zeugen)
  • Haftung des Versicherungsnehmers für Dritte
  • Höhe der Versicherungsleistung/ Sachverständigenverfahren
  • Bewertung der Invalidität in der Unfallversicherung/ Bewertung der Berufsunfähigkeit
  • Erforderlichkeit von Heilbehandlungsmaßnahmen in der Krankenversicherung
  • Schadensersatzverpflichtung von Versicherungsagenten/ Versicherungsmaklern bei Falschberatung oder sonstigen Fehlern