Ehe- und Familienrecht

Wir beraten sie in allen Rechtsfragen rund um den Bereich Ehe und Familie. Wesentlich sind hier Fragen zu Voraussetzungen und Konsequenzen einer Scheidung. Daneben erstreckt sich unsere Beratung auf die weiteren Gebiete des Familienrechts, insbesondere Verwandschaft, Unterhalt, Adoption, das Recht der elterlichen Sorge, die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, Verlöbnis und Ehe, die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die eingetragene Lebenspartnerschaft sowie Fragen der Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft.

Unsere Beratung erstreckt sich selbstverständlich auch auf die mit den Verfahren verbundenen Kosten, die Kostentragungspflicht von Rechtsschutzversicherungen und die Möglichkeiten der Finanzierung durch den Staat durch Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe.

Scheidung und Unterhalt

Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stellen zahlreiche Fragen, insbesondere zum Unterhalt (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt), der elterlichen Sorge für die Kinder (Sorgerecht) und des Umgangs mit den Kindern (Umgangsrecht), zum Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Auflösung/ Teilung von Ehewohnung und Hausrat. Wir vertreten Sie im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht.

Ehevertrag

Vielfach empfiehlt es sich, so unangenehm es auch ist, schon vor der Ehe über die Konsequenzen einer späteren Trennung nachzudenken und Regelungen zu treffen. So kann die Scheidung einer Unternehmerehe das Unternehmen und damit die Existenzgrundlage beider Ehegatten und der Kinder gefährden. Trifft man hier vorab eine vernünftige Regelung, kann man sich später viel Ärger ersparen. Wir entwickeln mit Ihnen einen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Ehevertrag.